Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Am 21.08.2013 erging der Bescheid des Finanzamtes Potsdam über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.

Damit ist der Verein als gemeinnützig anerkannt.

Für Spenden kann der Verein Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen.

Wir haben unsere Internetseite aktualisiert. Aus technischen Gründen sind diese Änderungen möglicherweise noch nicht zu sehen. Bitte drücken Sie die Taste "F5" um die Seite auf Ihrem Browser zu aktualisieren!