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Am 21.08.2013 erging der Bescheid des Finanzamtes Potsdam über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.
Damit ist der Verein als gemeinnützig anerkannt.
Für Spenden kann der Verein Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen.
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